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1 Was ist ein "einfaches" Arbeitszeugnis? |
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2 Was ist ein "qualifiziertes"
Arbeitszeugnis? |
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3 Woran erkenne ich die Noten meines
Zeugnisses? |
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4 Gibt es wirklich eine Zeugnis-Geheimsprache
bzw. einen "Geheimcode"? |
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5 Wie ist ein Zeugnis aufgebaut? |
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6 Wer muss das Zeugnis unterschreiben? |
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7 Wie
lange nach Erhalt des Zeugnisses kann ich den Arbeitgeber zur Korrektur
auffordern? |
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8 Besteht bei nachweislich guter
Leistung ein Anspruch auf die Formulierung "Wir bedauern das
Ausscheiden"? |
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9 Was ist zu tun, wenn der ich
mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin? |
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10 Welches Format muss das Zeugnis
haben? |
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11 Schadet ein gefaltetes Zeugnis
dem Gesamteindruck? |
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12 Darf es auffällige Zeichen
im Zeugnis geben (z.B. Gänsefüßchen, Kursivschrift etc)? |
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13 Habe ich jederzeit Anspruch
auf ein Zwischenzeugnis? |
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14 Verweist eine sehr knappe Aufgabenbeschreibung
auf eine geringe Leistung? |
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15 Wie umfangreich darf/muss eine
Aufgabenbeschreibung sein? |
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16Habe
ich auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes
Zeugnis? |
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weitere
Fragen
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Zeugnis Formulierung
Die Zeugnissprache ist im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) weitgehend standardisiert. Eine Zeugnis Formulierung wie „Sie ist eine sehr belastbare Mitarbeiterin“, „Er verfügt über ein umfassendes Fachwissen“ oder „Sie erledigte die ihr übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ finden sich in nahezu jedem Arbeitzeugnis.
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Aber aufgepasst: Eine wirklich glaubwürdige Würdigung sehr guter Leistungen besteht nicht aus aneinander gereihten Textbausteinen der Note 1. Je verantwortungsvoller die Stelle ist, umso individueller und ausführlicher sollte auch die Bewertung ausfallen. Denn die Textbausteine aus der Fachliteratur sind sehr allgemein gehalten, sie sollen ja für möglichst alle Käufer des Buches verwendbar sein, unabhängig vom Beruf. Zeugnisdienstleister, so genannte Ghostwriter, können Ihnen eine überzeugende persönliche Würdigung erstellen, für die viele Arbeitgeber leider nicht die Zeit aufwenden möchten.
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