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1 Was ist ein "einfaches" Arbeitszeugnis? |
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2 Was ist ein "qualifiziertes"
Arbeitszeugnis? |
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3 Woran erkenne ich die Noten meines
Zeugnisses? |
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4 Gibt es wirklich eine Zeugnis-Geheimsprache
bzw. einen "Geheimcode"? |
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5 Wie ist ein Zeugnis aufgebaut? |
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6 Wer muss das Zeugnis unterschreiben? |
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7 Wie
lange nach Erhalt des Zeugnisses kann ich den Arbeitgeber zur Korrektur
auffordern? |
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8 Besteht bei nachweislich guter
Leistung ein Anspruch auf die Formulierung "Wir bedauern das
Ausscheiden"? |
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9 Was ist zu tun, wenn der ich
mit dem Zeugnis nicht einverstanden bin? |
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10 Welches Format muss das Zeugnis
haben? |
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11 Schadet ein gefaltetes Zeugnis
dem Gesamteindruck? |
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12 Darf es auffällige Zeichen
im Zeugnis geben (z.B. Gänsefüßchen, Kursivschrift etc)? |
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13 Habe ich jederzeit Anspruch
auf ein Zwischenzeugnis? |
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14 Verweist eine sehr knappe Aufgabenbeschreibung
auf eine geringe Leistung? |
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15 Wie umfangreich darf/muss eine
Aufgabenbeschreibung sein? |
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16Habe
ich auch bei kurzer Anstellung Anspruch auf ein komplettes
Zeugnis? |
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weitere
Fragen
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Zeugnis Format
Da das Zeugnis dem beruflichen Fortkommen des Arbeitnehmers dienen soll, muss das äußere Zeugnis Format entsprechend sein. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm das Arbeitszeugnis auf sauberem Papier erstellt wird - regelmäßig im Format DIN A 4, es sei denn in der jeweiligen Branche ist ein anderes Zeugnis Format üblich. Technisch einwandfrei hergestellte Kopien sind aber zulässig, wenn sie original unterschrieben sind. Quelle: LAG Bremen, NZA 1989, 848.
Insgesamt 5 Urteile der Arbeitsgerichte zum Thema Zeugnis Format finden Sie hier.
weitere Begriffe zum Thema Arbeitszeugnis: Arbeitszeugnis Check, Arbeitszeugnis Beratung, Arbeitszeugnis Vorschlag, Arbeitszeugnis Vorschlag, Arbeitszeugnis Beratung, Zeugnis Checkliste, Zeugnis Format, Arbeitszeugnis Checkliste,
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